CDU Fraktion Oldenburg

Haushalt 2015 – Rücknahme der Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer

    

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Gruppe CDU/ FW-BFO hat am 08.09.2015 für die öffentlichen Teile der Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und des Rates sowie für die Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg am 28. September 2015 die Aufnahme des Tagesordnungs-punktes

„ Haushalt 2015 – Rücknahme der Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer“

beantragt. Der Antragstext wird hiermit nachgereicht.

Beschlussvorschlag:
1. Die auf der Ratssitzung am 09. Februar 2015 beschlossenen Erhöhungen der Realsteuer-hebesätze für das Jahr 2015 sollen rückwirkend zum 01. Januar 2015 zurückgenommen werden.
2. Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Stadtverwaltung, zur nächsten Sitzung des Rates einen Beschlussvorschlag zur Änderung der entsprechenden Satzungen vorzulegen.

 

Begründung:
Die Verwaltung prognostiziert für das laufende Jahr ein Haushaltsplus von rund 10 Millionen Euro. Aufgrund dessen setzt sich die Gruppe CDU/ FW-BFO für die Rücknahme der Erhöhungen der Realsteuerhebesätze, welche im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 von der Ratsmehrheit beschlossen wurden, rückwirkend zum 01. Januar 2015 ein. Durch die Erhöhungen ist die Ratsmehrheit seiner Zeit bei den Grundsteuern sowie bei Gewerbesteuer von Mehreinnahmen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro ausgegangen.
Die Ratsmehrheit hat die Steuererhöhungen beschlossen um der Genehmigungsbehörde einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen.
Nun hat sich herausgestellt, dass die Stadt offenbar rund 7 Millionen Euro mehr
Gewerbesteuer einnimmt als erwartet und die erhöhte Grundsteuer ebenfalls mit 1,9
Millionen über dem Plan liegt.
Vor diesem Hintergrund fällt die Grundlage für die Anhebungen der Steuern weg und die Bürge-rinnen und Bürger werden bereits in diesem Jahr unnötig mehr belastet. Die Gruppe CDU/ FW-BFO hat bereits im Februar 2015 gegen die Erhöhungen gestimmt, da diese nicht erforderlich sind und insbesondere die Anhebung der Grundsteuern sozial ungerecht ist und sich direkt negativ auf die ohnehin schon hohen Mietkosten in Oldenburg auswirkt.
Trotz der Tatsache, dass die rückwirkenden Steuersenkungen zu Mindereinnahmen führen, wird die Stadt Oldenburg am Ende des Jahres immer noch einen Überschuss verzeichnen können. Da die Verwaltung in der mittleren Finanzplanung auch für die kommenden Jahre von Überschüssen ausgeht, lässt sich die Rücknahme der Steuererhöhungen auch finanziell auffangen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur November-Ratssitzung Beschlussvorschläge für die erforderlichen Satzungsänderungen vorzulegen, über die dann zu beschließen ist.

Mit freundlichen Grüßen


Olaf Klaukien
Gruppensprecher