CDU Fraktion Oldenburg

„Lärmaktionsplan weckt falsche Hoffnungen“

CDU-Fraktion kritisiert Fortschreibungsentwurf der Verwaltung

Der Wunsch nach Reduzierung des Verkehrslärms in der Stadt ist verständlich und nachvollziehbar. Denn dieser kann auf Dauer krankmachen. Allerdings weckt der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach Ansicht der CDU-Fraktion falsche Hoffnungen.

Tempo 30 auf Hauptstraßen geht nur im Ausnahmefall: Wie hier vor dem Schulzentrum Alexanderstraße  Bild: Oliver Bloch Tempo 30 auf Hauptstraßen geht nur im Ausnahmefall: Wie hier vor dem Schulzentrum Alexanderstraße Bild: Oliver Bloch

„Dort werden teilweise Versprechungen gemacht, die so nicht umsetzbar sind“, kritisierte der Fraktionsvorsitzende Christoph Baak, nachdem der Bericht am Donnerstagabend im Umweltausschuss vorgestellt worden war.

Konkret geht es vor allem um die Forderung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. „Das widerspricht den gültigen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und kann somit von der Stadt Oldenburg nicht beschlossen werden“, erläuterte Barbara Woltmann, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. Auf bestimmten Abschnitten soll demnach unter anderem auf der Nadorster, Alexander- oder Hundsmühler Straße Tempo 30 festgeschrieben werden. Das ist nach geltender Rechtslage jedoch so nicht möglich.

Auf diese Ungereimtheiten weist die Verwaltung laut Woltmann sogar selbst hin. Denn im Fortschreibungsentwurf heißt es wörtlich:

„Eine weitere Temporeduzierung auf 30 km/h kann auf Straßen des Vorbehaltnetzes nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, beziehungsweise wenn bestimmte sensible Einrichtungen unmittelbar betroffen sind.“
Die Gesetzeslage ist somit eindeutig: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen geht nur im Ausnahmefall vor Schulen, Kliniken, Altenheimen oder Kitas, wie es in Oldenburg bereits seit Jahren praktiziert wird.

Auf Kritik stößt bei der CDU auch die Forderung, die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen innerhalb des Stadtgebietes durchgehend zu begrenzen. „Hierfür ist nicht die Stadt, sondern die Autobahn GmbH des Bundes als Betreiberin zuständig“, erläuterte Baak und verwies auf die schon bestehenden Abschnitte mit Tempolimit innerhalb Oldenburgs: „An einigen Stellen fehlt dem Aktionsplan der Realitätsbezug, also viel Lärm um nichts.“