CDU Fraktion Oldenburg

Steuerfreie Einnahmen bei der Bemessung des Elternbeitrages

   

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 15.06.2015 hat die Gruppe CDU/ FW-BFO für die Sitzung des Rates am 29.06.2015 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Steuerfreie Einnahmen bei der Bemessung des Elternbeitrages
für die Kindertagesbetreuung“ 

beantragt. Nunmehr wird der Antragstext nachgereicht.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 20.07.2015 einen Änderungsvorschlag der Satzung der Stadt Oldenburg zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege sowie für die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Stadt Oldenburg (Oldb) zu erarbeiten und vorzulegen.
In den geänderten Fassungen sollen bei der Bemessung des Elternbeitrages steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen zum 01.08.2015 in Kraft treten.

Begründung:
In der Vorlage 15/0337 (JHA vom 20.05.2015) hat die Verwaltung bestätigt, dass bei der Bemessung des Elternbeitrages steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit berücksichtigt werden.
In den Sitzungen des Rates am 01.06.2015 sowie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2015 ist bereits über dieses Thema diskutiert worden. Die Gruppe CDU/ FW-BFO teilt die Argumentation, die gegen eine entsprechende Satzungsänderung bereits zum kommenden Kindergartenjahr spricht, nicht. 
Die Stadt Oldenburg lebt von dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Diese sind von der derzeitigen Regelung besonders betroffen, da sie die für den im Rah-men ihrer Tätigkeit entstehenden Aufwand, wie zum Beispiel Fahrtkosten, oftmals eine geringe Pauschale bekommen. Diese Einnahmen sind im Steuerrecht bis zu einer Höhe von 2.400 EUR steuerfrei.
Die Gruppe CDU/ FW-BFO setzt sich weiter dafür ein, dass diese Regelung auch für die Festsetzung der städtischen Elternbeiträge gilt. Es darf nicht sein, dass Ehrenamtliche mit Kindern aufgrund ihrer Tätigkeit in eine höhere Einkommensstufe rutschen und im Ergebnis einen höheren
Elternbeitrag zahlen. Bei einer sechsstündigen Betreuung wären dies Mehraufwendungen in Höhe von 288 EUR jährlich, bei einer fünfstündigen Betreuungen 240 EUR pro Jahr.
Die von der Verwaltung angeführte Begründung der Verwaltungsvereinfachung lässt die Gruppe CDU/ FW-BFO nicht gelten, da diese Vereinfachung zu Lasten der Eltern durchgeführt wird. Darüber hinaus ist der Mehraufwand für die Träger überschaubar, da nur von geringen Fallzahlen ausgegangen wird.
Die Politik sollte im Sinne der betroffenen Eltern handeln und eine Satzungsänderung kurzfristig auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen


Olaf Klaukien
Dr. Esther Niewerth-Baumann