CDU Fraktion Oldenburg

CDU-Antrag Förderschule Lernen

Fraktion fordert Erhalt

Zum Erhalt der Förderschule Lernen in Oldenburg hat die CDU-Fraktion im Schulausschuss am 6. März 2018 einen Antrag gestellt. Lesen Sie hier den Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die heutige Sitzung des Schulausschusses stellt die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag zum Ergänzungsantrag/Tagesordnungspunkt 6:

„Förderschule Lernen“.

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss spricht sich für die Fortführung der Förderschule Lernen und die Gewährung eines Bestandschutzes bis 2028 aus. Damit können weiterhin - entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage - Schülerinnen und Schüler in den fünften Jahrgang der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen eingeschult werden.

Es ist zudem schnellstmöglich darüber zu entscheiden, wie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sinnvoll über die Möglichkeit der Einschulung an der Förderschule Lernen informiert werden können. Gleichzeitig ist die Entscheidung dieser Eltern zeitnah abzufragen, um eine Bedarfsplanung zu erstellen.

Begründung:
Im neuen niedersächsischen Schulgesetz ist festgeschrieben, dass auf Antrag des Schulträgers und entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage, Schülerinnen und Schüler wieder in den fünften Jahrgang einer Förderschule Lernen eingeschult werden können.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es sinnvoll, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu geben.

Die Eltern sollen die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eine Klasse in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besuchen.

Die Fraktion vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, deren besonderen Bedürfnissen man durch die Beschulung in der Förderschule Lernen aufgrund der deutlich kleineren Lerngruppen und der Expertise der pädagogischen Fachkräfte besser gerecht werden kann. Eine bedarfsgerechte Unterstützung ist für einen erfolgreichen Schulbesuch und das individuelle Kindeswohl besonders für die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen entscheidend.

Gleiches gilt für eine gute und vertraute Beziehung zu den Lehrern und dem weiteren pädagogischen Betreuerstab in der Schule, für die es in den Lerngruppen der Förderschule bessere Voraussetzungen gibt als in den größeren Regelschulklassen.